Polnisches Gesellschaftsrecht

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Unser Beratungsangebot im polnischen Gesellschaftsrecht

Die Notwendigkeit der Lösung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen begleitet Sie als Investor von der Gründung Ihrer Gesellschaft durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer Gesellschaft bis hin zum Moment der Liquidation.

Wir unterstützen Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Gesellschaftsgründung incl. der Abwicklung aller Formalitäten (sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften), 
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften, 
  • Kapitalherabsetzungen bei Kapitalgesellschaften,
  • Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, 
  • Vertretung sowie Unterstützung während der Gesellschafter- und Hauptversammlung, 
  • Beschäftigungsverträge für die Geschäftsführer, 
  • Erstellung von Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, 
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern, 
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Gesellschaftern, 
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten zwischen den Gesellschaftern und/oder den Geschäftsführern, 
  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, 
  • Beratung und Begleitung beim Erwerb oder Verkauf von GmbH-Anteilen (Unternehmenskauf), 
  • Auflösung von Gesellschaften.
     

Sie suchen einen Anwalt für die Beratung im polnischen Gesellschaftsrecht?

Oder für die Vertretung Ihrer Interessen auf einer Gesellschafterversammlung?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht! Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen.

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Unsere Kontaktdaten

  • + 49 / 30 - 92 03 83 05 08
  • + 48 / 22 - 854 29 10
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