Inkasso in Polen

Ihr polnischer Schuldner zahlt Ihre Rechnungen nicht? Ihre Mahnungen werden einfach ignoriert?

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Dann ist es höchste Zeit, dem Geschäftspartner zu zeigen, dass Sie als Gläubiger durchaus Möglichkeiten haben, ihn zur Zahlung des ausstehenden Betrages zu ermutigen …

Mit dem Ergebnis, dass Sie Ihr Geld erhalten und Ihre Geschäftsbeziehung mit Ihrem polnischen Vertragspartner weiterführen können.


Außergerichtliches Forderungsmanagement gegenüber polnischen Schuldnern 

Wenn Schuldner in Polen fällige Rechnungen ihrer deutschen Vertragspartner nicht zahlen, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann in Abhängigkeit von der Forderungshöhe für den jeweiligen deutschen Geschäftspartner existenzbedrohend werden. Deshalb ist es sinnvoll, zum einen das eigene Forderungsmanagement im Unternehmen zu optimieren, zum anderen sich vom polnischen Schuldner nicht zu lange mit Versprechungen hinhalten zu lassen.

Wenn Ihr Schuldner in Polen auf eine von Ihnen erstellte Mahnung nicht reagiert, für Sie nicht mehr erreichbar ist oder im Hinblick auf eine bisher nicht gerügte Ware oder Dienstleistung nicht nachvollziehbare Einwände vorbringt, ist es empfehlenswert, eine auf die Forderungsbeitreibung und das Inkasso spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Polen einzuschalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Forderungsangelegenheit sofort vor Gericht gebracht wird.

In der Regel geht der polnische Schuldner davon aus, dass der Vertragspartner im Ausland (noch) weit entfernt ist und nicht so schnell mit Beitreibungsmaßnahmen in Polen beginnen wird. So werden per Post oder per E-Mail übersandte Mahnungen des deutschen Unternehmens gerne ignoriert. Wenn dann eine Kanzlei mit Sitz in Polen anwaltliche Mahnschreiben an den Schuldner versendet und danach mit dem Schuldner Kontakt aufnimmt, macht dies auf den Schuldner erfahrungsgemäß einen größeren Eindruck, als wenn dies allein durch den Gläubiger oder seine Rechtsanwälte im Ausland geschieht.

Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung versuchen wir zunächst herauszufinden, warum der polnische Handelspartner Ihre Rechnungen bisher nicht gezahlt hat. Dies kann durchaus verschiedene Gründe haben und hat in vielen Fällen mit Böswilligkeit nichts zu tun.

In unmittelbaren Gesprächen mit dem Schuldner versuchen wir, eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Eine sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarung ist sehr häufig eine gute Möglichkeit für den Schuldner, das Gesicht zu wahren, während Sie als Forderungsinhaber Ihr Geld ohne die Risiken und Mehrkosten eines Gerichtsverfahrens erhalten. Das bedeutet auch, dass beide Vertragspartner eine in vielen Fällen seit Jahren bestehende und eigentlich gut funktionierende Geschäftsverbindung weiterführen können.


Und noch ein Tipp:

Nach polnischem Recht ist der Schuldner nicht verpflichtet, die außergerichtlichen (Mahn-) Kosten des Gläubigers zu zahlen, so dass in der Konsequenz jede Partei diese Kosten selbst zu tragen hat.

Das bedeutet für Sie: es macht durchaus Sinn, sich sofort an einen Rechtsanwalt vor Ort in Polen zu wenden und nicht zunächst den deutschen Anwaltskollegen oder ein Inkassobüro in Deutschland mit dem Aufsetzen einer idR. englischsprachigen Mahnung zu beauftragen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, zahlen Sie doppelt: sowohl die Anwalts- bzw. Inkassokosten in Deutschland, als auch die in Polen entstehenden Anwaltsgebühren.


Wenn Sie feststellen, dass Ihr polnischer Geschäftspartner Ihre Rechnungen nicht begleicht, dann warten Sie nicht lange!

Lassen Sie sich nicht hinhalten und mit fadenscheinigen Ausreden vertrösten! Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Vertragspartner zu zeigen, dass Sie es ernst meinen!

Sprechen Sie uns an! Wir können dann gemeinsam das Vorgehen besprechen, das Ihren Schuldner zur Zahlung der offenen Rechnung bewegen soll.


Sie suchen einen Anwalt für die außergerichtliche Forderungsbeitreibung in Polen?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht! Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen.

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